Organisatorisches

Für Physiotherapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.

Ich bin als Wahltherapeutin aller Kassen tätig, das bedeutet:

Die Verrechnung der Therapie erfolgt zunächst direkt mit Ihnen. Im Anschluss an die Behandlung erhalten Sie von mir eine Honorarnote und Sie bezahlen per Überweisung.

 

Wenn Sie später einen Teil der Behandlungskosten von Ihrer Gesundheitskasse erstattet haben möchten, muss die Verordnung vor Therapie-Beginn bei Ihrer Gesundheitskasse bewilligt werden.

Ausnahme: Die Bewilligungspflicht bei ÖGK und BVAEB ist derzeit ausgesetzt. 

Für die Kostenerstattung benötigen Sie die bewilligte Verordnung, die Honorarnote und einen Zahlungsbeleg. Über die aktuellen Rückerstattungsbeträge kann Ihnen ihre Gesundheitskasse nähere Auskunft geben.

 Sollten Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, die Physiotherapie abdeckt, können Sie auch noch den Differenzbetrag erstattet bekommen.

 

Kommen Sie für Maßnahmen im Bereich der Prävention, benötigen Sie keine Verordnung.

Termine:

Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter +43 664 6582616Sollten Sie mich nicht erreichen, hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer und ich rufe so schnell wie möglich zurück. 

Beachten Sie, dass ein vereinbarter Termin für Sie reserviert ist. Bitte sagen Sie bei Verhinderung so bald als möglich, aber mindestens 24h vor dem Termin ab. Kurzfristig abgesagte Termine können Ihnen in Rechnung gestellt werden!

Mitzubringen:
Bitte bringen Sie zur ersten Einheit die Verordnung, alle für die Therapie relevanten Befunde und Arztbriefe mit, außerdem nach Möglichkeit ein großes Badetuch oder Leintuch (für die Therapieliege). Tragen Sie bequeme Kleidung, in der Sie sich wohlfühlen und sich gerne bewegen.

Hausbesuche:
Auf Anfrage biete ich auch Hausbesuche im Umkreis der Praxis und im Raum Gerasdorf an.